Bedingungen und Konditionen

Auf der folgenden Seite finden Sie die aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma IKEUCHI EUROPE für den Verkauf, den Vertrieb und die Lieferung von Produkten an Unternehmen in Form von Kunden (oder wie auf dieser Seite genannt: Kunden).

 

  1. Produkte:

H. IKEUCHI & Co, Ltd. ist ein Hersteller von Düsen und Sprühsystemen in Japan, zertifiziert nach ISO9001:2015. IKEUCHI EUROPE B.V. (im Folgenden: Lieferant) ist die Vertriebstochter für den europäischen Markt.

Der Lieferant bietet die von ihm hergestellten Düsen und Sprühsysteme (im Folgenden: Artikel) sowie – auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung und Risiko des Kunden – zusätzliche Zusatzprodukte und Dienstleistungen zur Vervollständigung der Einheitssysteme an. Der Lieferant arbeitet mit anderen europäischen Lieferanten für die Zusatzprodukte und -leistungen (Steuergerät, Umkehrosmoseanlage, Magnetventil, Luft- und Wasserfilter, Pumpen usw.) zusammen.

Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikationen in Bezug auf Aussehen und Abmessungen der im Katalog aufgeführten Produkte zum Zwecke der Verbesserung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Der Kunde kann weder vom Vertrag zurücktreten, noch kann er aufgrund der geänderten Spezifikationen einen Anspruch auf Schadenersatz oder ähnliches geltend machen.

 

Darüber hinaus

a) Dienstleistungen, die wir anbieten:

  • Technische Zeichnungen
  • CAD
  • Layout der Anlage
  • Montageüberwachung vor Ort oder außer Haus
  • Inbetriebnahme
  • Wartungsunterstützung vor Ort oder außer Haus

b) Produkte und Dienstleistungen, die wir nicht anbieten:

  • Chemische Flüssigkeiten (Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, etc.)
  • Rohrleitungen, Schläuche, Fittings
  • Installationsdienste
  • Wartungsarbeiten

 

  1. Stornierung

Eine Bestellung kann bis zum nächsten Werktag nach Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden geändert oder storniert werden. Für die Bestimmung des Tages der Auftragsbestätigung ist die Verwaltung des Lieferanten ausschlaggebend; eine vom Lieferanten gesendete E-Mail gilt als eine beim Kunden eingegangene E-Mail.

Jede Stornierung nach der oben genannten Frist führt zu einer Stornogebühr in Höhe von 50 % des in der Auftragsbestätigung angegebenen Gesamtbetrags. Für die Rücksendung von Produkten nach der Lieferung der Produkte gilt die oben genannte Stornogebühr nur, wenn die Produkte nicht benutzt wurden und die Rücksendung auf Rechnung und Risiko des Kunden erfolgt. Individuell angefertigte Produkte, die speziell für den Kunden hergestellt wurden, können nicht storniert, kostenlos geändert oder zurückgegeben werden, nachdem die Auftragsbestätigung an den Kunden gesendet wurde.

 

  1. Zahlungsbedingungen

3.1. Preise:

Nettopreis wie auf dem Angebot angegeben. Die Preise können nach dem auf dem Angebot angegebenen Fälligkeitsdatum (30 Tage) geändert werden. Für niederländische Kunden gilt der Mehrwertsteuersatz (21%). Im Falle erheblicher Erhöhungen der Selbstkosten (Materialpreise, Löhne, Betriebskosten der Fabriken, Währungsunterschiede usw.) ist der Lieferant berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. Zusätzliche Kosten, insbesondere für Montage, Verpackung, Transport, Zölle für das außereuropäische Ausland und eventuelle Kosten für den Bank- oder Zahlungsverkehr gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.

3.2. Zahlungsbedingungen:
  • Vorauszahlung: Der Kunde verpflichtet sich, die Proformarechnung vor dem Versand der Produkte zu bezahlen. Wenn keine Zahlung eingeht, werden keine Artikel versandt.
  • 30 Tage Zahlungsfrist: Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
  • Zahlungstransfer von Kunden außerhalb der EU oder Europas: Die Banküberweisung und alle anderen Kosten, die mit einer Überweisung von außerhalb Europas verbunden sind, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. In jedem Fall muss der Gesamtbetrag, der beim Lieferanten eingeht, mit dem auf der Rechnung angegebenen Nettopreis übereinstimmen (Preisänderungen vorbehalten). Bei Streitigkeiten über die gezahlten und/oder erhaltenen Beträge ist die Verwaltung des Lieferanten ausschlaggebend.
3.3. Zahlungsmodalitäten:

Es wird nur Banküberweisung akzeptiert.

3.4. Verzug und verspätete Zahlungen:

Nach Fälligkeit der Zahlung schickt der Lieferant dem Kunden insgesamt 3 Mahnungen per E-Mail. Wenn die Zahlung nach den Mahnungen immer noch nicht erfolgt ist, ist der Lieferant berechtigt, einen dritten Inkassounternehmer einzuschalten. Alle mit dem Inkasso verbundenen Kosten gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers. Der Kunde verpflichtet sich, den fälligen Saldo und alle Inkassokosten zu zahlen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gebühren des Inkassobüros, die Gerichtskosten und die vollen Anwaltskosten.

Im Falle ausstehender Zahlungen des Kunden ist der Lieferant berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlungen einzustellen. Bei Kunden mit Zahlungsrückständen in der Vergangenheit ist der Lieferant berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.

 

  1. Zusicherungen oder Garantien

a) Der Lieferant garantiert die Qualität der angebotenen Produkte. Der Lieferant garantiert, dass die Produkte die Eigenschaften aufweisen, die unter normalen Umständen vernünftigerweise erwartet werden können. Der Lieferant garantiert daher, dass die Produkte vor dem ersten Gebrauch nicht mit Mängeln behaftet sind, die auf fehlerhafte Herstellung, Material und Verarbeitung zurückzuführen sind. Diese Garantie erlischt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass der Transport, der Empfang und die Installation unter branchenüblichen Bedingungen und mit allen erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen erfolgt sind.

b) Wenn der Kunde das gekaufte Produkt aufbewahrt, beträgt die Garantie für die Lebensdauer 1 Jahr. Es obliegt dem Kunden zu beweisen, dass das gekaufte Produkt in keiner Weise benutzt wurde. Der Lieferant wird nach Prüfung und Feststellung von Mängeln und mit vorheriger Zustimmung des Lieferanten diese Produkte kostenlos ersetzen oder reparieren. Wenn keine Mängel festgestellt werden, gehen alle Kosten für die Untersuchung zu Lasten des Kunden.

c) Als wesentliche Herstellungsfehler gelten:

  • Beschädigtes Außenmaterial
  • Beschädigter Klebstoff
  • Gebrochene Teile
  • Offensichtliche Bearbeitungsmängel
  • Offensichtliche Materialmängel

d) Bei Transportschäden richtet sich die Haftung (Lieferant oder Kunde) nach den in der Auftragsbestätigung angegebenen Incoterms. Wenn in der Auftragsbestätigung keine Incoterms angegeben sind, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wenn Verzögerungen beim Versand auftreten aufgrund von:

  • Verschulden des Transportdienstes, wird die Verantwortung durch die Incoterms bestimmt. Wenn in der Auftragsbestätigung keine Incoterm angegeben sind, erfolgt der Versand auf Rechnung und Risiko des Kunden.
  • Höhere Gewalt, siehe Artikel 5. unten.

e) Der Lieferant verpflichtet sich zu 100%, kostenlos zu ersetzen im Falle von:

  • Abweichung der Menge der gelieferten Produkte von der auf dem Lieferschein angegebenen Menge;
  • Falscher Modellcode der gelieferten Produkte mit dem im Lieferschein und in der Auftragsbestätigung genannten Artikel.

f) Im Falle einer Mengenabweichung und/oder eines falschen Modellcodes der gelieferten Produkte ist der Kunde verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der (falschen) Lieferung zu informieren. Wenn der Kunde dem nicht nachkommt, verliert er sein Recht auf einen kostenlosen Ersatz. Im Falle eines Irrtums des Auftraggebers bei der Bestellung gilt die Rücktrittsregelung (siehe Artikel 2).

g) Der Lieferant haftet nicht für den Ausfall des Produkts, wenn:

  • Das Produkt falsch installiert wurde;
  • das Produkt nicht im Rahmen der vom Lieferanten erteilten Anweisungen verwendet wird (anormale Arbeitsbedingungen);
  • der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Anweisungen des Lieferanten in Bezug auf Lagerung, Installation, Gebrauch und/oder Wartung nicht befolgt hat;
  • Das Produkt wurde vom Kunden ohne Zustimmung des Lieferanten verändert oder repariert.

h) Der Kunde muss die Herstellungsmängel innerhalb einer angemessenen Frist von maximal 1 Monat nach Erhalt der Produkte und in jedem Fall vor der ersten Nutzung (Installation) melden.

4.1. Gewährleistung:

a) Für EU-Kunden gelten die folgenden Bestimmungen für die Haftung des Lieferanten für Sach- und/oder Rechtsmängel. Alle Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferdatum, es sei denn, der Lieferant hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für die Bestimmung des Lieferdatums ist die Verwaltung des Lieferanten maßgebend und zu konsultieren.

b) Die Verjährungsfrist von 12 Monaten wird nicht weiter verkürzt, wenn die Produkte ordnungsgemäß installiert und in ihrer bestimmungsgemäßen Weise verwendet werden. In diesem Fall obliegt es dem Auftraggeber, das Vorgenannte zu beweisen. In den Fällen (i) der Mangelhaftigkeit der Produkte, die eine Mangelhaftigkeit eines Bauwerks verursacht hat, sowie (ii) bei Ansprüchen aus dem Rückgriffsrecht gilt das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek) über Verjährungsfristen.

c) Wenn es um die Eigenschaften geht, die von den vom Lieferanten zu liefernden Produkten zu erwarten sind, können diese Eigenschaften nur dann als zugesichert betrachtet werden (und daher von einer solchen Garantie abgedeckt werden), wenn und insofern diese Eigenschaften vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich zum Ausdruck gebracht wurden. Eine Garantie/Gewährleistung kann nur dann als vom Lieferanten gegeben angesehen werden, wenn und soweit diese ausdrücklich und schriftlich als „garantiert“ bezeichnet wurde.

d) Bei Sachmängeln und/oder Mengenabweichungen und/oder Falschlieferungen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der (Falsch-)Lieferung schriftlich zu benachrichtigen; kommt der Auftraggeber dem nicht nach, verliert er sein Recht auf Gewährleistung.

e) Wenn und soweit die Sachmängel bei der Entgegennahme nicht erkennbar waren, hat der Auftraggeber verdeckte Sachmängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Entdeckung, dem Auftragnehmer anzuzeigen; unterlässt er dies, so verliert er sein Gewährleistungsrecht. Es obliegt dem Auftraggeber, auf Verlangen nachzuweisen, warum derartige Sachmängel bei Erhalt nicht erkennbar waren. Der Einbau oder die Verarbeitung der gelieferten Produkte gilt als Verzicht auf Mängelrechte, soweit der Mangel offensichtlich war und/oder hätte sein müssen.

f) Im Falle von Sachmängeln und/oder Mengenabweichungen und/oder Falschlieferungen wird der Auftraggeber in vollem Umfang daran mitwirken, dass der Lieferant die Beanstandungen des Auftraggebers prüft. Der Abnehmer ist verpflichtet, alle angemessenen Anweisungen des Lieferanten zu befolgen. Die Nichtbeachtung führt zum Verlust der Garantie.

g) Der Auftraggeber ist verpflichtet, mangelhafte Ware zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung an den Lieferanten zurückzusenden, es sei denn, eine Rücksendung ist aufgrund der Art der Lieferung nicht möglich.

h) Der Auftragnehmer trägt im Falle der Gewährleistung durch Nacherfüllung die Transportkosten, jedoch nur ab dem Ort, an den die Ware vertragsgemäß geliefert wurde. Die vom Lieferanten zu tragenden Transportkosten sind in diesem Fall auf die Höhe der im Kaufpreis vereinbarten Transportkosten begrenzt; übersteigen die Transportkosten diese Kosten, so hat der Auftraggeber den Mehrbetrag zu erstatten.

i) Soweit nichts anderes bestimmt ist, beschränkt sich die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel auf die Nacherfüllung durch den Lieferanten. Der Lieferant ist im Rahmen seiner Nacherfüllungspflicht nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Lieferung mangelfreien Materials (Ersatzlieferung) berechtigt. Verzögert sich die vom Lieferer geschuldete Nacherfüllung über einen angemessenen Zeitraum hinaus oder schlägt die Nacherfüllung trotz wiederholter Versuche (in jedem Fall mindestens mehr als drei Versuche) fehl, so kann der Lieferer nach seiner Wahl entweder dem Besteller eine Minderung des Kaufpreises anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. In keinem Fall kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn der Sach- und/oder Rechtsmangel unerheblich ist.

j) Wählt der Lieferer eine (mangelfreie) Teillieferung, so kann der Besteller diese nur dann ablehnen und vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn der Besteller nachweist, dass er an der Teilleistung kein Interesse mehr hat.

k) Jegliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Für die Nacherfüllung ist dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Sicherheit der Anlage und/oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden und/oder bei Verzug der Mängelbeseitigung ist der Auftraggeber berechtigt, nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung an den Auftragnehmer den Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der angemessenen und notwendigen Kosten zu verlangen.

l) Berechtigte Mängelrügen berechtigen den Auftraggeber in keinem Fall zur Zurückhaltung von Zahlungen, es sei denn, der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren ausdrücklich etwas anderes. Im Falle einer unberechtigten Mängelrüge hat der Lieferant einen Anspruch auf Ersatz aller hierdurch entstandenen Aufwendungen durch den Auftraggeber.

m) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln, die als unerhebliche Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit anzusehen sind, sind ausgeschlossen. Eine Gewährleistungspflicht des Lieferanten besteht nicht, wenn der Verwendungszweck der gelieferten Produkte durch den Kunden von der üblichen Verwendung abweicht, es sei denn, dass dies zwischen Kunde und Lieferant ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Höhere Gewalt

Sollte sich die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt verzögern und/oder verschieben, insbesondere aufgrund von Naturkatastrophen (Feuer, Erdbeben, schwere Regenfälle, Orkane usw.), Epidemien/Pandemien, Streiks, interner Aussperrung, landesweiter Aussperrung, Explosionen oder Krieg, so entspricht die vom Kunden zu akzeptierende angemessene Verzögerungszeit der Dauer der verzögernden Umstände. Es obliegt dem Lieferanten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verzögerung zu überwinden und/oder die Auswirkungen der höheren Gewalt im Rahmen des Zumutbaren so weit wie möglich zu verringern. Der Lieferant ist verpflichtet, den Auftraggeber innerhalb von 24 Arbeitsstunden nach der internen Mitteilung der höheren Gewalt schriftlich zu benachrichtigen. Die Erklärung wird den Grund und die Art der höheren Gewalt sowie die voraussichtliche Dauer enthalten.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

6.1. Sicherheit unserer Produkte:

a) Der Lieferant ist verantwortlich für die Sicherheit der Ware hinsichtlich:

  • Das verwendete Material;
  • die Ausführung und Fertigung (keine Schnittkanten);
  • die Verwendung im Rahmen der in unseren Produktkatalogen genannten Bedingungen;
  • Verpackung.

b) Der Lieferant ist nicht verantwortlich für gesundheitliche oder sicherheitstechnische Bedenken, wenn der Kunde das Produkt erhalten und installiert hat:

  • Wenn der Artikel in einem Druckbereich außerhalb der Katalogdaten verwendet wird und Teile kaputt gehen;
  • Wenn das Versprühen einer chemischen Flüssigkeit nicht vom Lieferanten vorgesehen ist;
  • Wenn bei der Verwendung unserer Produkte aufgrund von stagnierendem Wasser in den Leitungen ein Legionellenproblem auftritt;
  • Versehentliches Verschlucken;
  • Wenn der Kunde die Produkte abweichend vom üblichen Gebrauch einsetzt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

c) Die Haftung des Lieferanten für Schäden, die dem Kunden entstanden sind, beschränkt sich auf (i) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich der Handlungen der Mitarbeiter des Lieferanten, (ii) schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) schuldhafte Vertragsverletzungen, (iv) vorsätzliche Falschdarstellung eines Mangels, (v) ausdrückliche schriftliche Garantien hinsichtlich der Abwesenheit von Mängeln und (vi) den Umfang, in dem der Lieferant aufgrund der niederländischen Produkthaftung haften müsste, wenn und soweit der Kunde und der Lieferant keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben.

d) Alle oben nicht erwähnten Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer ist die Haftung des Auftragnehmers in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt. Soweit die Haftung des Lieferers durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist, ist die Haftung des Lieferers auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beschränkt.

 

  1. Rückerstattung oder Rückgabe

7.1. Rückgabe- und Umtauschanträge für unbenutzte, wiederverkaufbare und unbeschädigte Waren werden angenommen, wenn:
  • Fehler des Kunden bei Modell oder Menge

Der Umtausch von Produkten ist nur einmal pro Bestellung erlaubt, nachdem die Auftragsbestätigung gesendet wurde und bis zum nächsten Werktag. Nach Ablauf der oben genannten Frist gelten die Stornierungsbedingungen. Der Lieferant muss einen solchen Antrag auf Rückgabe und Umtausch nur dann anerkennen, wenn eine neue Bestellung im (mindestens) gleichen Wert aufgegeben wird. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.2. Rückgabe- und Umtauschanträge für unbenutzte, wiederverkaufbare und unbeschädigte Waren werden in den folgenden Fällen NICHT angenommen:
  • Wenn der Kunde mit einem Artikel nicht zufrieden ist, dieser Artikel jedoch mit der Beschreibung und den Informationen übereinstimmt, die dem Lieferanten zur Verfügung gestellt wurden, ist der Lieferant nicht verpflichtet, eine vollständige Rückerstattung anzubieten. Ein Umtausch wird von Fall zu Fall gewährt. Ansonsten gelten die Stornierungsbedingungen.
7.3. Die Rückgabe von Artikeln mit schwerwiegenden Herstellungsfehlern wird akzeptiert, falls:
  • Der Artikel ist unbenutzt.
  • Der Mangel liegt im Rahmen der in Artikel 4 genannten Schäden.

In diesem Fall wird der Lieferant innerhalb der Garantiezeit 100%igen Ersatz für größere Herstellungsfehler liefern. Unentgeltlich.

7.4. Rückgabeverfahren:
  • Der Kunde muss den Lieferanten innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Artikels schriftlich informieren, um einen Antrag zu stellen. Es reicht nicht aus, die Ware einfach zurückzusenden.
  • Die Produkte müssen in der Originalverpackung in unbenutztem und unbeschädigtem Zustand zurückgeschickt werden. Flecken, Verfärbungen, Kratzer, geöffnete Verpackungen usw. werden nicht akzeptiert.

 

  1. Lieferfristen / Versandrichtlinien

8.1. Lieferfrist:

Das Versanddatum ist in der Auftragsbestätigung angegeben, die dem Kunden per E-Mail zugesandt wird.

Die Lieferfrist beträgt +/- 1 Woche ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Versanddatum.

Bestätigung, abhängig von:

  • dem vereinbarten Transportdienst (Economy oder Priority, Kurierdienst, LKW-Charter oder gemischter Ladedienst);
  • dem Bestimmungsland und dessen Entfernung von den Niederlanden.
8.2. Versandpolitik:

Die Handels- und Versandbegriffe haben die in den Incoterms 2020 definierten Bedeutungen.

 

  1. Erklärung zum Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung, die auch das geistige Eigentum einschließt, ist auf unserer Website zugänglich: https://www.ikeuchi.de/dsgvo-konformitat-datenschutzerklarung/

 

  1. Beanstandungen:

Eventuelle Beschwerden über Artikel können an unser Support-Team gerichtet werden: info@ikeuchi.eu oder per Telefon. Der Kunde muss entweder seine eigene Bestellnummer oder die Rechnungsnummer des Lieferanten angeben, um den betreffenden Auftrag zu spezifizieren. Es gibt keine Garantie für eine Lösung. Jeder Fall wird individuell auf der Grundlage der zwischen den beiden Parteien vereinbarten Bedingungen und Klauseln geprüft, und der Lieferant wird innerhalb von 12 Arbeitsstunden antworten.

 

  1. Geltendes Recht

Auf diese Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht des Landes Anwendung, in dem der Lieferant seinen Sitz hat, d.h. das niederländische Recht. Die Parteien vereinbaren, dass für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Kauf ergeben, in erster Instanz ausschließlich die Gerichte in Amsterdam, Niederlande, zuständig sind.

Juni 2022

(Diese Bedingungen können geändert werden.)

Hirofumi Nakamura – Geschäftsführender Direktor

Alex Petcu – Marketing Coordinator